Sozialrechtstagung in Gries

Gemeinsam mit der Homburger Rechtsanwältin Birgit Oberlinger habe ich in der letzten Woche eine zweitägige Tagung für Sozialrechtsfachanwälte organisiert.

Es gibt zahlreiche Voraussetzungen, die von einem Rechtsanwalt erfüllt werden müssen, um den Titel „Fachanwalt für Sozialrecht“ innezuhaben. Unter anderem muss jeder Fachanwalt pro Jahr mindestens 15 Stunden Fortbildung auf dem Gebiet des Sozialrechts nachweisen.

Da in unserer Region solche Fortbildungen eigentlich gar nicht angeboten werden, hatten Frau Oberlinger und ich uns im letzten Jahr entschieden, 2015 eine eigene Tagung anzubieten.

 

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Mit Herrn Dr. Andreas Pitz, Richter am Sozialgericht Mannheim, und Herrn Martin Heß, Fachbereichsleiter Recht der Audi BKK, konnten wir zwei hochkarätige Experten als Referenten gewinnen.

Herr Dr. Pitz, der derzeit an der Justizakademie Baden-Württemberg lehrt, referierte zu folgenden Themen:

  • Rechtsprobleme bei Selbständigen im SGB II-Bezug
  • Der Antrag im Sozialrecht – Alles ganz einfach…
  • Neues aus dem Schwerbehindertenrecht und dem Gleichstellungsverfahren
  • Der Gründungszuschuss – Was hat sich seit der Gesetzesänderung getan?
  • Aktuelle Entwicklungen im Sperrzeitenrecht

Der Vortrag von Herrn Heß umfasste die Themen:

  • Aktuelle Probleme zum Krankengeld
  • Verordnung von Hilfsmitteln
  • Hörgeräte: Versorgungsverträge und Inanspruchnahme der Rentenversicherungsträger
  • Einführung in das Pflegestärkungsgesetz und die Reformen zur Pflegebedürftigkeit

Während der Tagung konnten wir und die übrigen Teilnehmer nicht nur spannende Themen diskutieren, sondern uns auch untereinander und mit den Referenten austauschen.

Dafür möchten wir uns bei unseren Kollegen und Dozenten ganz herzlich bedanken!

Bedanken möchten wir uns auch bei den Helfern, die unsere Veranstaltung tatkräftig unterstützt haben:

Erwähnt seien hier vor allem Herr Lothar Naworth, der uns als Mitarbeiter der Gemeinde Gries in allen organisatorischen Dingen unterstützt ist, Frau Ulrike Sperber von der Bäckerei „Uli’s Backshop“ in Gries und das Restaurant Taormina in Schönenberg, die gemeinsam das Catering übernommen haben.

Die Tagung hat bei allen Beteiligten großen Anklang gefunden, sodass Frau Oberlinger und ich bereits eine weitere Veranstaltung in 2016 planen

Geschiedene Väter und Betreuungsunterhalt

Nach meinem Blogartikel zur Homo-Ehe habe ich relativ viele, teilweise empörte Reaktionen von geschiedenen Vätern erhalten.

Deshalb kurz zur Klarstellung:

Nein, ich bin kein Männerhasser.

Ich vertrete ebenso oft Männer wie Frauen.

Für Väter setze ich mich genauso ein wie für Mütter, insbesondere, weil ich mich eigentlich am meisten für die betroffenen Kinder einsetzen möchte.

In meinem Artikel ging es mir daher sehr um die Bedürfnisse von Kindern.

Kinder, deren Eltern sich scheiden lassen, leiden – zumindest am Anfang.

Egal, wie freundschaftlich die Eltern auseinandergehen: Bis sich das Kind an die neue Lebenssituation angepasst hat, wird es traurig sein und sich einsam fühlen.

Dass mit einer Scheidung oft auch eine wirtschaftliche Verschlechterung für das Kind einhergeht, finde ich dramatisch.

Mein Artikel bezog sich auch nicht auf Väter, die sehr viel für ihre Kinder tun, an ihnen hängen und sich dafür engagieren, dass sie im Leben ihrer Söhne und Töchter präsent bleiben.

Und ja, ich weiss, dass es Frauen gibt, die genau das sabotieren.

Die Unterhaltsrechtsreform 2008:

Meine Kritik bezog sich auf die Regelungen, die 2008 mit einer großen Unterhaltsrechtsreform in Deutschland eingeführt wurden.

Vor dieser Reform gab es eine Ungleichbehandlung von Müttern unehelicher und Müttern ehelich geborener Kinder:

Geschiedene Mütter von ehelichen Kindern konnten Unterhalt für sich selbst fordern, bis das kleinste Kind die Grundschule durchlaufen hatte und mussten auch danach in der Regel nur halbtags arbeiten.

Mütter unehelicher Kinder konnten diesen sog. Betreuungsunterhalt nur für die ersten drei Lebensjahre des Kindes vom Kindsvater verlangen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

2007 hat das Bundesverfassungsgericht diese unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, das Unterhaltsrecht entsprechend abzuändern. Die entsprechende Presseerklärung können Sie hier nachlesen.

Der Gesetzgeber hat sich danach aber leider dazu entschlossen, nicht etwa die Rechte von Müttern unehelicher Kinder zu stärken, sondern die Rechte von Müttern ehelicher Kinder massiv zu beschneiden.

Die nacheheliche Eigenverantwortung

Mit der Reform wurde der Begriff der „nachehelichen Eigenverantwortung“ eingeführt. Jeder Ehepartner sollte nach der Scheidung für sich selbst sorgen.

Kein Ex-Partner sollte gezwungen werden, den anderen lebenslänglich zu alimentieren.

Alle alleinerziehenden Eltern müssen nun in der Regel Vollzeit arbeiten, sobald das jüngste Kind drei Jahre alt ist und in den Kindergarten gehen kann.

Das ist ja auch generell keine schlechte Erwägung, da z.B. Rentenansprüche eben hauptsächlich durch eine Berufstätigkeit erworben werden.

Auch wollte man „Zweitfamilien eine Chance geben“.

Wenn ich mich aber gedanklich in die Situation eines Kindes versetze, das aus einer geschiedenen Ehe stammt, finde ich diese Regelungen bedenklich.

Oftmals bedeutet es, dass die Kinder aus Erstfamilien von einer Betreuung zur nächsten gereicht werden, damit das alleinerziehende Elternteil arbeiten kann.

Da das alleinerziehende Elternteil dennoch oft keine Vollzeittätigkeit ausübt, ist in diesen Familien das Geld häufig knapp.

Ich finde nach wie vor, dass beide Eltern im gleichen Maß für ihre Kinder verantwortlich sind.

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder finanziell  abgesichert sind und dass sie in Liebe und Geborgenheit aufwachsen können.

Mit den derzeitigen gesetzlichen Regeln ist das für Alleinerziehende und deren Kinder leider häufig schwierig.

Wie man Angst überwindet

Es gibt eigentlich kein schlimmeres Gefühl, als vor etwas Angst zu haben.

Man macht sich Gedanken, malt sich Dinge aus und rechnet dabei leider auch gerne mit dem Schlimmsten.

Sind Angst und Panik erst einmal im Kopf freigesetzt, lassen sie sich nicht mehr so leicht stoppen. Sie lähmen und behindern und zerstören den Glauben daran, dass man selbst Einfluss auf das künftige Geschehen und damit auf sein Glück nehmen kann.

Vielleicht haben Sie vor ein paar Jahren das Buch „Eat Pray Love“ von Elizabeth Gilbert gelesen. (Falls nicht: Leseempfehlung, insbesondere in schwierigen Lebensphasen!)

Das Buch ist eine Autobiografie und beginnt in dem Moment, in dem die Autorin erkennt, dass sie mit ihrer Ehe und dem Leben, das sie sich gemeinsam mit ihrem Ehemann aufgebaut hat, nicht zufrieden ist.

Sie entschließt sich zur Trennung und Scheidung.

Ihr Ehemann kann damit zunächst nicht umgehen, lässt sie lange Zeit nicht los und verzögert den Abschluss des Scheidungsverfahrens immer weiter.

Während einer Autoreise mit einer Freundin erzählt die Autorin ihr, dass sie die Situation nicht mehr aushält. Sie wünscht sich, dass ihr Mann endlich die Scheidungspapiere unterzeichnet, damit sie geschieden ist und ihr Leben weiterleben kann.

Ihre Freundin schlägt ihr vor, all die Personen gedanklich aufzulisten, die der Meinung sind, dass sie genug gelitten hat und daher bereit sind, ihre Scheidungspapiere ebenfalls zu unterschreiben.

Gemeinsam zählen sie die unterschiedlichsten Personen auf, angefangen mit Freunden und Verwandten, über Berühmtheiten der Zeitgeschichte… Am Schluss hat im Grunde jede Person, die ihnen eingefallen ist, die Papiere mit unterschrieben.

Es kommt wie es kommen muss:

Fast zeitgleich erfährt die Autorin, dass ihr Ehemann die Papiere unterschrieben hat und sie rechtskräftig geschieden ist.

Das Ganze klingt jetzt für manche vermutlich ein wenig nach Abrakadabra und Voodoo.

Aber die Methode, die in dieser Geschichte mitschwingt, ist sehr hilfreich, wenn man von Angst überwältigt wird.

Wenn Sie sich ängstlich fühlen, versammeln Sie innerlich all die Menschen um sich, von denen Sie wissen, dass sie auf Ihrer Seite sind:

Ihr Partner. Ihre beste Freundin. Ihre Eltern. Ihr Bruder. Weitere Freundinnen und Freunde. Ihre besten Kumpel…

Wenn Sie all diese Personen eine Weile aufgezählt und innerlich an Ihre Seite gestellt haben, werden Sie sich deutlich weniger alleine fühlen und können so Ihre Angst bekämpfen.

Sie werden wieder wissen, dass es Menschen gibt, die an Sie glauben und die Ihre Vorzüge kennen.

Es ist, als würde man dadurch seine Truppen hinter sich scharen, die bereit sind, einen zu unterstützen und zu begleiten.

Und noch etwas:

Begreifen Sie Phasen, die schwierig sind und Angst auslösen, als Übungssituationen. Wie in einem Spiel stehen Sie vor einer Aufgabe, die es zu lösen gilt und die auch gelöst werden kann…

Viel Mut dafür!

PS: Als ideales Begleitlied empfehle ich Ihnen „Millionen Legionen“ von Thomas D…