Eine Patientenverfügung ist eine persönliche Handlungsanweisung an Ärzte:
Sie können so bereits jetzt festlegen, welche Behandlung Sie für den Fall möchten, dass Sie Ihren Willen nicht mehr kundtun können.
Häufigster Inhalt sind Behandlungswünsche für das Lebensende.
Unterschied zur Vorsorgevollmacht:
Bei jeder ärztlichen Behandlung (z.B. Operation, Spritzengabe) ist Ihre Einwilligung erforderlich. Sind Sie schwer erkrankt, kann man Sie möglicherweise nicht mehr fragen, ob Sie mit den anstehenden Behandlungen einverstanden sind.
Die Patientenverfügung gibt in einem solchen Fall Ihren mutmaßlichen Willen wieder, während eine Vorsorgevollmacht schon jetzt verbindlich festlegt, wer Sie rechtswirksam vertreten kann.
Vor ein paar Jahren ist die Patientenverfügung gesetzlich geregelt und ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen worden:
„Hat ein […] Volljähriger […] schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte […]Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.“ (§ 1901 a Abs. 1 BGB)
Betreuer kann in diesem Fall auch derjenige sein, der Ihr Vorsorgebevollmächtigter ist.
Wie muss eine wirksame Patientenverfügung abgefasst sein?
- schriftlich (lesbar mit Ort, Datum und Unterschrift!)
- Formulare können Ihnen helfen, müssen aber eventuell auf Ihre persönliche Situation und Ihre Wünsche angepasst werden
- Eine notarielle Beurkundung ist in der Regel nicht erforderlich
Da Sie die Patientenverfügung meist viele Jahre vor dem Zeitpunkt erstellen, für den sie gebraucht wird, macht es Sinn, Ihren Willen jährlich oder alle paar Jahre zu bestätigen.
Schreiben Sie dazu einfach unter Ihre Patientenverfügung: „Dies ist auch weiterhin mein Wille“ und unterschreiben Sie dies mit Datum und Ortsangabe.
Inhalt der Patientenverfügung:
Das größte Problem ist, dass Sie in der Patientenverfügung bereits heute Festlegungen für Situationen treffen sollen, in denen Sie vermutlich noch nie waren.
Deshalb darüber nachdenken:
- Was ist Ihnen in Bezug auf Krankheit und Tod wichtig?
- Wovor haben Sie Angst?
- Soll alles medizinisch Mögliche getan werden?
- Oder möchten Sie in aussichtslosen Situationen sterben gelassen werden?
Wenn Sie diese Fragen für sich geklärt haben, sollten Sie sich Rat suchen und z.B. Ihren Hausarzt ansprechen. Lassen Sie sich von ihm erklären, was in welcher Situation sinnvoll ist.
Lesen Sie sich Formulierungshilfen durch und entscheiden Sie, was in Ihre Patientenverfügung aufgenommen werden soll.
Wenn Sie noch unsicher sind, lassen Sie sich rechtlich durch einen Anwalt oder einen Notar aufklären.
Setzen Sie dann Ihre Patientenverfügung auf und überprüfen Sie diese regelmäßig.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund von zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Jahr 2016 und 2017 reicht es nicht mehr aus, dass man in der Patientenverfügung lediglich auf „lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet“.
Der BGH verlangt, dass in der Patientenverfügung ganz konkret die Maßnahmen und Situationen beschrieben werden, in denen der Patient eine bestimmte Handlung wünscht oder eben gerade nicht wünscht.
Zusätzliche Informationen zu der neuen Rechtsprechung hat das Bundesjustizministerium hier veröffentlicht.
Bitte denken Sie daran:
Die Patientenverfügung muss im Notfall schnell auffindbar sein!
Deshalb:
- Benennen Sie einen Vertreter und erstellen Sie zusätzlich eine Vorsorgevollmacht
- Informieren Sie Ihren Hausarzt
- Besprechen Sie den Inhalt der Patientenverfügung mit Ihrem Vertreter und allen nahen Angehörigen, damit Ihre Wünsche bekannt sind und ohne Streitigkeiten und Verzögerungen beachtet werden.
Falls Sie sich weiter über Patientenverfügung, Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht informieren wollen, finden Sie auf den Seiten des Bundesjustizministeriums viele Informationen, Formulare und Broschüren.
Für Fragen stehe ich Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung: Telefon 06373-891145, oder kontaktieren Sie mich hier.
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