Fachanwalt für Familienrecht

Um den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ zu erhalten, muss ein Anwalt gemäß Fachanwaltsordnung (Stand 01.01.2015) zahlreiche Voraussetzungen erfüllen:

  • Erforderlich ist, dass man vor der Antragstellung mindestens 3 Jahre als Anwalt zugelassen und tätig war.
  • Man muss besondere theoretische Kenntnisse im Familienrecht nachweisen. Hierzu ist ein Lehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden zu absolvieren.
  • Sodann sind schriftliche Leistungskontrollen zu bestehen, die insgesamt mindestens 15 Stunden dauern. In der Regel werden drei Prüfungen zu je 5 Zeitstunden geschrieben.
  • Schließlich muss der Anwalt in den drei Jahren vor der Antragstellung 120 Fälle im Familienrecht persönlich und weisungsfrei bearbeitet haben. 60 dieser Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein.
  • Zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der praktischen Erfahrungen kann der Anwalt von dem Fachanwaltsausschuss zu einem Fachgespräch geladen werden.

Wird der Titel verliehen, muss der Fachanwalt für Familienrecht in jedem Kalenderjahr mindestens 15 Stunden Fortbildung auf dem Gebiet des Familienrechts nachweisen.

Weitere Informationen zum Familienrecht finden Sie in diesen Blogbeiträgen.

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