Fachanwalt für Sozialrecht

Um den Titel „Fachanwalt für Sozialrecht“ zu erhalten, muss ein Anwalt gemäß Fachanwaltsordnung (Stand 01.01.2015) zahlreiche Voraussetzungen erfüllen:

  • Erforderlich ist, dass man vor der Antragstellung mindestens 3 Jahre als Anwalt zugelassen und tätig war.
  • Man muss besondere theoretische Kenntnisse im Sozialrecht nachweisen. Hierzu ist ein Lehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden zu absolvieren.
  • Sodann sind schriftliche Leistungskontrollen zu bestehen, die insgesamt mindestens 15 Stunden dauern. In der Regel werden drei Prüfungen zu je 5 Zeitstunden geschrieben.
  • Schließlich muss der Anwalt in den drei Jahren vor der Antragstellung 60 Fälle im Sozialrecht persönlich und weisungsfrei bearbeitet haben. 20 dieser Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein.
  • Zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der praktischen Erfahrungen kann der Anwalt von dem Fachanwaltsausschuss zu einem Fachgespräch geladen werden.

Wird der Titel verliehen, muss der Fachanwalt für Sozialrecht in jedem Kalenderjahr mindestens 15 Stunden Fortbildung auf dem Gebiet des Sozialrechts nachweisen.

Weitere Informationen zum Sozialrecht finden Sie in diesen Blogbeiträgen.

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