Sozialrecht

Verloren im Paragraphen-Dschungel des Sozialrechts?

Die aktuelle Sozialgesetzgebung besteht aus zahlreichen Einzelgesetzen und ist dicker als ein Telefonbuch. Ihr konkreter Fall – und welche Regelung über Ihr Wohl und Wehe entscheidet – ist irgendwo darin verborgen. Zum Arbeitslosengeld. Zu Hartz IV. Zur Renten- und Pflegeversicherung. Zur Krankenversicherung. Zur Sozialhilfe und Grundsicherung. Und und und.

Ein gigantisches Gesetzeswerk, das mit seinen Paragraphen, Regelungen, Sonderregelungen und laufenden Änderungen selbst Insider auf eine harte Probe stellt.

Für Sie, als juristischen Laien, nahezu undurchschaubar

  • Welche Gelder und welche Unterstützung stehen Ihnen von Rechts wegen zu?
  • Darf Ihr aktuelles Anliegen wirklich abschlägig beschieden werden? Oder gibt es ein Gesetz oder einen Sonderparagraphen, der genau in Ihrem Fall das Blatt noch wenden kann?

Und dann ist da noch dieses Ohnmachtsgefühl …

Sie allein gegen eine ganze Behörde. Die Ihr Problem mühelos aussitzen kann. Während für Sie jeder einzelne Tag zählt.

Hier stehe ich als Fachanwältin für Sozialrecht an Ihrer Seite. Dies gibt Ihnen nicht nur ein wesentlich besseres Gefühl, auch Ihr Gegenüber, der über Ihren Fall zu entscheiden hat, wird Ihre Sachlage besonders sorgfältig abwägen, wenn ihm eine erfahrene Anwältin gegenübersteht. Auf Augenhöhe – wohl wissend, dass er jemanden vor sich hat, der sich im Sozialrecht ebenfalls bestens auskennt.

Sie sollten alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Ihnen von Rechts wegen zustehen

Und dabei helfe ich Ihnen. Als Fachanwältin für Sozialrecht berate und vertrete ich Sie im Großraum Homburg – Kaiserslautern – Kusel – Saarbrücken und darüber hinaus in den Bereichen:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Schwerbehindertenrecht (Grad der Behinderung, Merkzeichen, Rehabilitation und Teilhabe)
  • Arbeitslosengeld (ALG I, ALG II, Hartz IV)
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Sozialhilfe und Grundsicherung
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Unfallversicherung
  • Opferentschädigung

Wussten Sie übrigens, dass Ihre Beratungkosten vom Staat sogar oft übernommen werden?

Im Bereich des Sozialrechts werden die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung in vielen Fällen über Beratungshilfe und/ oder Prozesskostenhilfe vom Staat übernommen. Ein Grund mehr, sich nicht länger allein in den Paragraphen-Dschungel zu begeben – mit all seinen Unwägbarkeiten und Fallgruben.

Lassen Sie sich beraten!

Für einen ersten Kennenlerntermin rufen Sie mich an, Telefon 06373-891145, oder nehmen Sie gleich hier Kontakt auf.

Weitere Informationen finden Sie in meinen Blogbeiträgen zum Sozialrecht.