Geschiedene Väter und Betreuungsunterhalt

Nach meinem Blogartikel zur Homo-Ehe habe ich relativ viele, teilweise empörte Reaktionen von geschiedenen Vätern erhalten.

Deshalb kurz zur Klarstellung:

Nein, ich bin kein Männerhasser.

Ich vertrete ebenso oft Männer wie Frauen.

Für Väter setze ich mich genauso ein wie für Mütter, insbesondere, weil ich mich eigentlich am meisten für die betroffenen Kinder einsetzen möchte.

In meinem Artikel ging es mir daher sehr um die Bedürfnisse von Kindern.

Kinder, deren Eltern sich scheiden lassen, leiden – zumindest am Anfang.

Egal, wie freundschaftlich die Eltern auseinandergehen: Bis sich das Kind an die neue Lebenssituation angepasst hat, wird es traurig sein und sich einsam fühlen.

Dass mit einer Scheidung oft auch eine wirtschaftliche Verschlechterung für das Kind einhergeht, finde ich dramatisch.

Mein Artikel bezog sich auch nicht auf Väter, die sehr viel für ihre Kinder tun, an ihnen hängen und sich dafür engagieren, dass sie im Leben ihrer Söhne und Töchter präsent bleiben.

Und ja, ich weiss, dass es Frauen gibt, die genau das sabotieren.

Die Unterhaltsrechtsreform 2008:

Meine Kritik bezog sich auf die Regelungen, die 2008 mit einer großen Unterhaltsrechtsreform in Deutschland eingeführt wurden.

Vor dieser Reform gab es eine Ungleichbehandlung von Müttern unehelicher und Müttern ehelich geborener Kinder:

Geschiedene Mütter von ehelichen Kindern konnten Unterhalt für sich selbst fordern, bis das kleinste Kind die Grundschule durchlaufen hatte und mussten auch danach in der Regel nur halbtags arbeiten.

Mütter unehelicher Kinder konnten diesen sog. Betreuungsunterhalt nur für die ersten drei Lebensjahre des Kindes vom Kindsvater verlangen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

2007 hat das Bundesverfassungsgericht diese unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, das Unterhaltsrecht entsprechend abzuändern. Die entsprechende Presseerklärung können Sie hier nachlesen.

Der Gesetzgeber hat sich danach aber leider dazu entschlossen, nicht etwa die Rechte von Müttern unehelicher Kinder zu stärken, sondern die Rechte von Müttern ehelicher Kinder massiv zu beschneiden.

Die nacheheliche Eigenverantwortung

Mit der Reform wurde der Begriff der „nachehelichen Eigenverantwortung“ eingeführt. Jeder Ehepartner sollte nach der Scheidung für sich selbst sorgen.

Kein Ex-Partner sollte gezwungen werden, den anderen lebenslänglich zu alimentieren.

Alle alleinerziehenden Eltern müssen nun in der Regel Vollzeit arbeiten, sobald das jüngste Kind drei Jahre alt ist und in den Kindergarten gehen kann.

Das ist ja auch generell keine schlechte Erwägung, da z.B. Rentenansprüche eben hauptsächlich durch eine Berufstätigkeit erworben werden.

Auch wollte man „Zweitfamilien eine Chance geben“.

Wenn ich mich aber gedanklich in die Situation eines Kindes versetze, das aus einer geschiedenen Ehe stammt, finde ich diese Regelungen bedenklich.

Oftmals bedeutet es, dass die Kinder aus Erstfamilien von einer Betreuung zur nächsten gereicht werden, damit das alleinerziehende Elternteil arbeiten kann.

Da das alleinerziehende Elternteil dennoch oft keine Vollzeittätigkeit ausübt, ist in diesen Familien das Geld häufig knapp.

Ich finde nach wie vor, dass beide Eltern im gleichen Maß für ihre Kinder verantwortlich sind.

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder finanziell  abgesichert sind und dass sie in Liebe und Geborgenheit aufwachsen können.

Mit den derzeitigen gesetzlichen Regeln ist das für Alleinerziehende und deren Kinder leider häufig schwierig.