Wissen Sie noch, wie viele Sachen Sie lernen mussten, bevor Sie erwachsen waren? Und wie sehr Sie sich auf Ihre Volljährigkeit gefreut haben? Und wie schnell Sie gemerkt haben, dass das Erwachsensein kein Zuckerschlecken ist?
Es gibt da ein paar Dinge, die Sie wissen sollten, damit der Anwalt nicht zu spät kommt:
1. Lesen Sie Ihre Verträge!
Immer wieder sitze ich in Mandantengesprächen, überfliege einen mir vorgelegten Vertrag und zitiere einzelne Passagen. Die Augen des Mandanten werden groß und größer und ich weiß, dass er den entsprechenden Text gerade zum ersten Mal zur Kenntnis nimmt…
Es kann gar nicht oft genug betont werden, wie wichtig es ist, Schriftstücke zu lesen und zu verstehen, bevor man sie unterschreibt.
In Deutschland besteht – mit wenigen Ausnahmen – Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Sie Verträge frei schließen und deren Inhalt gestalten können, Sie sich aber auch dazu entscheiden dürfen, einen Vertrag nicht zu schließen.
Oft werden Vertragsentwürfe von einer Partei vorgelegt und direkt von der anderen Partei unterschrieben.
Man glaubt, das „sei eben so“ und man könne den Vertragsinhalt nicht beeinflussen.
Man hat Angst, dass man den Vertragspartner durch Rückfragen verschreckt oder sich selbst blamiert.
Oder man geht davon aus, dass es sich um einen Standardtext handelt, der schon seine inhaltliche Richtigkeit haben wird.
Alles Quatsch!
Eine Vertragsunterzeichnung ist für beide Seiten entscheidend.
Das, was Sie in diesem Moment unterschreiben, wird Ihnen im Verlauf Ihrer Vertragsbeziehung immer wieder „unter die Nase gehalten“ und im Zweifel in einem Rechtsstreit gegen Sie verwendet.
Lesen Sie Ihre Verträge daher sorgfältig durch, besprechen Sie die Punkte, die Ihnen nicht zusagen, stellen Sie alle Fragen, die Sie haben, und lassen Sie sich alles erklären, was Sie nicht verstehen.
Haben Sie das getan und Sie sind sich trotzdem noch nicht sicher, ob Sie den Vertrag unterschreiben wollen, lassen Sie die Finger davon oder ziehen Sie einen Anwalt zurate.
Unterschreiben Sie erst, wenn es sich wirklich richtig für Sie anfühlt!
2. Es muss beweisbar sein!
Oft erzählen mir Mandanten glaubhaft, dass sie den Antrag bei einer bestimmten Behörde eingereicht haben. Dort in der Akte ist dieser Antrag aber nicht auffindbar. Zu wessen Lasten geht so etwas wohl?
Genau: Zu Ihren.
Wenn Sie eine bestimmte Handlung, Aussage oder Zusicherung nicht durch ein Schriftstück oder einen Zeugen beweisen können, ziehen Sie vor Gericht den Kürzeren!
Falls Sie also z.B. ein Vertragsverhältnis kündigen, müssen Sie nachweisen können, dass die Gegenseite die Kündigung erhalten hat.
Sie können die Kündigung etwa durch einen Boten überbringen oder in den Briefkasten einwerfen lassen. Dann sollte der Bote aber auch das eigentliche Schriftstück und nicht nur den Umschlag gesehen haben.
Sie können eine Kündigung persönlich übergeben und sich den Erhalt durch den Empfänger quittieren lassen.
Oder Sie schicken die Kündigung per Einwurfeinschreiben oder per Einschreiben mit Rückschein.
Bei „nicht so wichtigen Schreiben“, wenn Sie etwa einen Einkommensnachweis an eine Behörde schicken, können Sie diesen auch faxen oder an eine E-Mail hängen. Auch dann ist nachvollziehbar, dass und wann Sie die Unterlagen übersendet haben.
Wenn Sie sich mündlich auf etwas einigen, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen oder schicken Sie zumindest selbst eine Bestätigung, deren Zugang Sie wiederum beweisen können.
In einem Gerichtsprozess muss jede Partei die für sie günstigen Umstände beweisen können.
Handeln Sie daher nachvollziehbar!
3. Sichern Sie sich gegen Schicksalsschläge ab!
Niemand rechnet mit dem Schlimmsten, aber schlimme Dinge passieren… Ihre Zigarette brennt einen Wald nieder, Ihnen fällt ein Klavier auf den Fuß oder ähnliches…
Lassen Sie sich daher nicht erwischen ohne (in absteigender Reihenfolge der Wichtigkeit):
- Krankenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Krankentagegeldversicherung/ Berufsunfähigkeitsversicherung
- (gesetzliche) Unfallversicherung (Arbeitnehmer sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung, Selbständige nicht…)
- Rechtschutzversicherung (Anwälte sind teuer, Gerichtskosten und gerichtliche Gutachter auch…)
Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne!
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