Wohnungskündigung ohne Grund?

Das deutsche Mietrecht ist, sofern es sich um angemieteten Wohnraum handelt, sehr mieterfreundlich ausgerichtet. So darf ein Vermieter in der Regel nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung nachweisen kann.

Ein solches Interesse ist zum Beispiel gegeben, wenn

  • der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag erheblich und schuldhaft verletzt hat,
  • der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt („Eigenbedarf“) oder
  • der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses das Grundstück nicht angemessen verwerten kann und ihm dadurch erhebliche Nachteile entstehen.

Liegt kein berechtigtes Interesse des Vermieters vor, kann auch nicht gekündigt werden!

Da dies nicht immer zu interessensgerechten Ergebnissen führen würde, hat der Gesetzgeber dem Vermieter in § 573 a BGB ein „Schlupfloch“ gelassen:

Gibt es in einem Haus, in dem der Vermieter selbst wohnt, insgesamt nur zwei Wohnungen, so kann der Vermieter dem Mieter der zweiten Wohnung („Einliegerwohnung“) auch grundlos kündigen. Das gleiche gilt, wenn der Vermieter dem Mieter Wohnraum in seiner eigenen Wohnung vermietet hat.

Auf diese Weise möchte man dem Vermieter die Möglichkeit geben, vorhandene Spannungen, die sich aus dem sehr engen Zusammenleben ergeben, zu beenden.

Möchte sich der Vermieter auf die erleichterte Kündigung gemäß § 573 a BGB stützen, so muss er dies in seinem schriftlichen Kündigungsschreiben angeben.

Um auch die Interessen des Mieters zu berücksichtigen, hat der Gesetzgeber in diesen Fällen die Kündigungsfrist für den Vermieter um drei Monate verlängert:

Besteht das Mietverhältnis weniger als fünf Jahre, so kann der Vermieter mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Besteht es mehr als 5, aber weniger als 8 Jahre, so beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate. Nach mehr als 8 Jahren beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter 12 Monate.

Oftmals stellen diese Kündigungsfristen für den Vermieter eine erhebliche weitere Belastung dar. Es bietet sich daher oft an, mit dem Mieter einen Aufhebungsvertrag zu schließen, mit dem das Mietverhältnis vorzeitig beendet wird. Als Gegenleistung für die frühere Beendigung kann ein Vermieter zum Beispiel anbieten, die Umzugskosten zu übernehmen oder einen pauschalen Geldbetrag zu zahlen.

Sie haben Fragen zu diesem oder anderen Themen? Kontaktieren Sie mich gerne unter 06373-891145 oder verwenden Sie das Kontaktformular.

Resilienz und Mitgefühl

Anfang November hatten ein Freund und ich uns entschieden, über den Monat verteilt mindestens 10.000 Wörter für unsere jeweiligen Blogs zu schreiben.

Während er tapfer voranschritt und sein Ziel locker erreichte, hatte ich am Ende des Monats genau zwei Einträge fertig und weniger als 1.000 Wörter geschrieben.

Vielleicht haben Sie bemerkt, dass es in den letzten Monaten keine neuen Einträge in diesem Blog gegeben hat.

Woran das lag?

Ich hatte nichts zu sagen und ich wollte auch gar nichts sagen.

Ich möchte mit meinem Blog hilfreich sein. Ich möchte Ihnen als Leser rechtliche Probleme und Lösungen auf verständliche Art und Weise nahebringen. Und ich will über Themen sprechen, die mir persönlich wichtig sind.

Nun ist es leider so, dass im Sommer meine Oma gestorben ist.

Sie ist sehr alt geworden und war auch ziemlich krank, sodass man eigentlich davon ausgehen müsste, dass ihr Sterben für ihre Angehörigen „schon nicht so schlimm“ ist.

Irgendwie stimmt das schon, irgendwie aber auch ganz und gar nicht.

Sie war ein sehr wichtiger Mensch für mich, vielleicht der wichtigste Mensch überhaupt.

In den ersten Monaten nach ihrem Tod habe ich mich emotional zurückgezogen und es ist mir auch das erste Mal in meinem Erwachsenenleben passiert, dass ich zu einem Freund gesagt habe: „Es tut mir leid, aber ich kann mir Dein Problem gerade nicht anhören.“

In den letzten Wochen merke ich, dass ich wieder mehr auf Menschen zugehe und auch privat „neugierig“ werde, wie es den Leuten um mich herum geht.

Manchmal stört es mich, dass ich offensichtlich immer noch mit meiner Trauerarbeit beschäftigt bin.

Bei einer Sache bin ich mir jedoch sicher: Es wird für mich mit der Zeit wieder einfacher und unbekümmerter werden.

Resilienz

Der Begriff „Resilienz“ umschreibt die psychische Widerstandsfähigkeit eines Menschen. Die Fähigkeit, die Krisen, die einem im Leben zwangsläufig immer wieder begegnen, zu bewältigen. Und zwar aus der eigenen inneren Kraft heraus und mit der Hilfe und Unterstützung von Wissen und Freunden.

Sollte es Ihnen gerade schlecht gehen, vertrauen Sie auf Ihre Resilienz. Und holen Sie sich die Unterstützung aus Ihrem Umfeld, die Sie benötigen.

Jeder Mensch geht in seinem Leben durch schlimme Zeiten. Letztlich wachsen wir an solchen Phasen, entwickeln uns weiter und sehen die Dinge plötzlich aus einem anderen Blickwinkel. Steckt man allerdings mittendrin, ist diese Aussicht natürlich kein großer Trost.

Es ist keine Schande, andere um Hilfe zu bitten. Wenn Sie es tun, werden Sie merken, dass die meisten Menschen bereit sind, Sie an dem Punkt zu treffen, an dem Sie stehen und Ihnen das zu geben, was Sie gerade brauchen.

Ich habe in den letzten Wochen und Monaten sehr viel Mitgefühl erfahren. Gleichzeitig wurde aber auch respektiert, dass ich meinen eigenen Raum brauchte. Dafür bin ich sehr dankbar.

Ich wünsche Ihnen für die kommende, eher dunkle Jahreszeit, dass Sie von den Menschen umgeben sind, die bereit sind, Ihnen das zu geben, was Sie brauchen.

Und umgekehrt.

Überlebenstipps für Erwachsene

Wissen Sie noch, wie viele Sachen Sie lernen mussten, bevor Sie erwachsen waren? Und wie sehr Sie sich auf Ihre Volljährigkeit gefreut haben? Und wie schnell Sie gemerkt haben, dass das Erwachsensein kein Zuckerschlecken ist?

Es gibt da ein paar Dinge, die Sie wissen sollten, damit der Anwalt nicht zu spät kommt:

1. Lesen Sie Ihre Verträge!

Immer wieder sitze ich in Mandantengesprächen, überfliege einen mir vorgelegten Vertrag und zitiere einzelne Passagen. Die Augen des Mandanten werden groß und größer und ich weiß, dass er den entsprechenden Text gerade zum ersten Mal zur Kenntnis nimmt…

Es kann gar nicht oft genug betont werden, wie wichtig es ist, Schriftstücke zu lesen und zu verstehen, bevor man sie unterschreibt.

In Deutschland besteht – mit wenigen Ausnahmen – Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Sie Verträge frei schließen und deren Inhalt gestalten können, Sie sich aber auch dazu entscheiden dürfen, einen Vertrag nicht zu schließen.

Oft werden Vertragsentwürfe von einer Partei vorgelegt und direkt von der anderen Partei unterschrieben.

Man glaubt, das „sei eben so“ und man könne den Vertragsinhalt nicht beeinflussen.

Man hat Angst, dass man den Vertragspartner durch Rückfragen verschreckt oder sich selbst blamiert.

Oder man geht davon aus, dass es sich um einen Standardtext handelt, der schon seine inhaltliche Richtigkeit haben wird.

Alles Quatsch!

Eine Vertragsunterzeichnung ist für beide Seiten entscheidend.

Das, was Sie in diesem Moment unterschreiben, wird Ihnen im Verlauf Ihrer Vertragsbeziehung immer wieder „unter die Nase gehalten“ und im Zweifel in einem Rechtsstreit gegen Sie verwendet.

Lesen Sie Ihre Verträge daher sorgfältig durch, besprechen Sie die Punkte, die Ihnen nicht zusagen, stellen Sie alle Fragen, die Sie haben, und lassen Sie sich alles erklären, was Sie nicht verstehen.

Haben Sie das getan und Sie sind sich trotzdem noch nicht sicher, ob Sie den Vertrag unterschreiben wollen, lassen Sie die Finger davon oder ziehen Sie einen Anwalt zurate.

Unterschreiben Sie erst, wenn es sich wirklich richtig für Sie anfühlt!

2. Es muss beweisbar sein!

Oft erzählen mir Mandanten glaubhaft, dass sie den Antrag bei einer bestimmten Behörde eingereicht haben. Dort in der Akte ist dieser Antrag aber nicht auffindbar. Zu wessen Lasten geht so etwas wohl?

Genau: Zu Ihren.

Wenn Sie eine bestimmte Handlung, Aussage oder Zusicherung nicht durch ein Schriftstück oder einen Zeugen beweisen können, ziehen Sie vor Gericht den Kürzeren!

Falls Sie also z.B. ein Vertragsverhältnis kündigen, müssen Sie nachweisen können, dass die Gegenseite die Kündigung erhalten hat.

Sie können die Kündigung etwa durch einen Boten überbringen oder in den Briefkasten einwerfen lassen. Dann sollte der Bote aber auch das eigentliche Schriftstück und nicht nur den Umschlag gesehen haben.

Sie können eine Kündigung persönlich übergeben und sich den Erhalt durch den Empfänger quittieren lassen.

Oder Sie schicken die Kündigung per Einwurfeinschreiben oder per Einschreiben mit Rückschein.

Bei „nicht so wichtigen Schreiben“, wenn Sie etwa einen Einkommensnachweis an eine Behörde schicken, können Sie diesen auch faxen oder an eine E-Mail hängen. Auch dann ist nachvollziehbar, dass und wann Sie die Unterlagen übersendet haben.

Wenn Sie sich mündlich auf etwas einigen, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen oder schicken Sie zumindest selbst eine Bestätigung, deren Zugang Sie wiederum beweisen können.

In einem Gerichtsprozess muss jede Partei die für sie günstigen Umstände beweisen können.

Handeln Sie daher nachvollziehbar!

3. Sichern Sie sich gegen Schicksalsschläge ab!

Niemand rechnet mit dem Schlimmsten, aber schlimme Dinge passieren… Ihre Zigarette brennt einen Wald nieder, Ihnen fällt ein Klavier auf den Fuß oder ähnliches…

Lassen Sie sich daher nicht erwischen ohne (in absteigender Reihenfolge der Wichtigkeit):

  • Krankenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Krankentagegeldversicherung/ Berufsunfähigkeitsversicherung
  • (gesetzliche) Unfallversicherung (Arbeitnehmer sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung, Selbständige nicht…)
  • Rechtschutzversicherung (Anwälte sind teuer, Gerichtskosten und gerichtliche Gutachter auch…)

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne!